=> Verfahren - Auswahl

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

EINLEITUNG

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Im Kindergarten oder in der Schule werden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durchgeführt.

ZUSTAENDIG

ein Zahnarzt Ihrer Wahl

ABLAUF

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
Die erste Früherkennungsuntersuchung sollte im dritten Lebensjahr stattfinden. Die beiden weiteren Untersuchungen sollten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte dabei mindestens 12 Monate betragen. Bei den Untersuchungen wird festgestellt, ob Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten vorliegen. Außerdem soll Karies und Gingivitis vorgebeugt werden. Hierdurch kann eine Erkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Kinder zwischen sieben und 18 Jahren
Im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe können Kinder jedes Kalenderhalbjahr zur kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchung gehen. Die Untersuchung soll Karies und Paradontalerkrankungen vorbeugen und Maßnahmen der Gruppenprophylaxe, die in Kindergärten und Schulen durchgeführt werden, ergänzen und fortführen.

Bei den 12- bis 17-Jährigen wird für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus in das Bonusheft eingetragen. Der Mundhygienestatus umfasst die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes des Patienten, die Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen sowie die Erhebung geeigneter Indizes und gegebenenfalls das Einfärben der Zähne. Das Bonusheft dient als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

KOSTEN

Die Kosten für die drei Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

RECHTSGRUNDLAGE